1. Geltungsbereich

Die Geschäfts­bedingungen regeln die recht­lichen Beziehungen zwischen den Veranstaltungs­besucher*innen und dem Mozartfest Augsburg, veranstaltet vom Kulturamt der Stadt Augsburg. Soweit im Folgenden nur das Mozartfest Augsburg genannt wird, ist gleichzeitig das Kulturamt der Stadt Augsburg gemeint.

Die Geschäfts­bedingungen sind Bestand­teil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintritts­karten zustande kommt.

2. Programme, Anfangs­zeiten und Veran­staltungs­orte

2.1 Änderungen vorbehalten

Die aktuellen Programme, Anfangs­zeiten und Veranstaltungs­orte sind aus den offiziellen Veröffent­lichungen des Mozartfests Augsburg ersichtlich.
Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Aktualisierungen werden auf der Homepage des Mozartfests Augsburg veröffentlicht.

Für die Aktualität von Angaben auf Plakaten oder in anderen gedruckten Veröffentlichungen sowie in Veröffentlichungen Dritter übernimmt das Mozartfest Augsburg keine Gewähr.

2.2 Beschaffenheit von Veranstaltungsorten

Die Veranstaltungsorte können sich teilweise akustisch, klimatisch und in baulicher Hinsicht von modernen Konzertsälen unterscheiden. Durch technische Aufbauten können ggf. Sichtbehinderungen auftreten. Die genannten Einschränkungen berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten oder zur Ermäßigung des Eintrittspreises.

2.3 Änderungen aufgrund behördlicher Vorgaben

Behördliche Entscheidungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung der Corona-Pandemie, Witterungseinflüsse oder sonstige vom Mozartfest Augsburg nicht zu beeinflussende Ereignisse können es erforderlich machen, eine Veranstaltung in programmatisch oder sonst in veränderter oder angepasster Form durchzuführen, insbesondere mit besonderen Bedingungen für den Kartenerwerb oder den Veranstaltungsbesuch. Auch Absagen oder ein vorzeitiger Abbruch sind aufgrund der vorgenannten Umstände denkbar. In diesen Fällen gelten die jeweiligen unter 5. aufgeführten Bedingungen.

3. Eintrittspreise

Die jeweils gültigen Eintrittspreise gibt das Mozartfest Augsburg auf seiner Homepage bekannt. Die Preise verstehen sich inklusive aller Vorverkaufsgebühren sowie Systemgebühren. Eventuell anfallende Gebühren für Zusatzdienstleistungen (beispielsweise Versand oder Versicherung) werden von unserem Ticketdienstleister Reservix separat erhoben.

Ermäßigungen werden den jeweils berechtigten Personengruppen gewährt. Veranstaltungen können von allen oder einzelnen Ermäßigungen ausgenommen werden. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit einem entsprechenden Nachweis gültig, der jeweils am Einlass vorzulegen ist. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

4. Kartenabgabe

4.1 Vorverkauf

Der Vorverkauf für Veranstaltungen des Mozartfests Augsburg erfolgt in der Regel über den Ticketdienstleister Reservix. Dies gilt sowohl für Eintrittskarten, die über den Webshop auf der Homepage des Mozartfests Augsburg erworben werden, als auch für Bestellungen über die Website www.reservix.de, andere an das System angeschlossene Webseiten oder an das Ticketsystem von Reservix angeschlossene Vorverkaufsstellen sowie eine gegebenenfalls eingerichtete Abendkasse. Für diese Eintrittskarten gelten neben diesen Bestimmungen zusätzlich die AGB der Firma Reservix. Das Mozartfest Augsburg behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer*in zu beschränken. Schwerbehinderte Menschen können bevorzugt behandelt werden.

4.2. Verbindliche schriftliche Reservierungen

Veranstaltungen, für die eine verbindliche schriftliche Reservierung möglich ist, werden soweit möglich in der Reihenfolge des Eingangs der Reservierungen bearbeitet. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht.

Eine verbindliche Reservierung verpflichtet bei Zuteilung von Eintrittskarten zur Zahlung des hierfür fälligen Betrags. Eine Zahlungsaufforderung/Rechnung wird bei Zuteilung der Eintrittskarten versandt. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Veranstalter berechtigt, die betreffenden Karten anderen Besteller*innen zuzuteilen.

Zugeteilte Karten werden digital an die bei der Reservierung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Bereits bezahlte Karten können auf Wunsch postalisch zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der/die Besteller*in.

Die Rücknahme einer verbindlichen schriftlichen Reservierung ist grundsätzlich nicht möglich.

4.3 Weiterverkauf von Eintrittskarten und weitere Bestimmungen

Erworbene Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung des Mozartfests Augsburg nicht zu gewerblichen und kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Das Mozartfest Augsburg behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor. Weiterhin ist das Mozartfest Augsburg berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.

Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden Mozartfest Augsburg auf dessen Homepage veröffentlicht.

5. Kartenrückgabe

Die Rücknahme verkaufter Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt.

Besetzungs- sowie Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter oder verbindlich reservierter Karten.

Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, wird der Kartenpreis erstattet. Für die Rückabwicklung ist der Ticketdienstleister Reservix verantwortlich. Es gelten die Erstattungsbedingungen der Firma Reservix.

Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder, falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt, vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt.

Über den in den vorstehenden Absätzen geregelten Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden der Besucher*innen nicht ersetzt.

6. Kartenverlust

Für verlorene Eintrittskarten können Ersatzkarten ausgestellt werden, sofern belegt werden kann, welche Eintrittskarten erworben wurden (Buchungsbestätigung). Es besteht kein Anspruch auf die Ausstellung von Ersatzkarten. Besitzer*innen von Originalkarten haben den Vorrang vor Besitzer*innen von Ersatzkarten.

7. Einlass

Die Zuschauergarderoben und Foyers sowie gegebenenfalls Abendkassen werden in der Regel 60 Minuten vor Beginn einer Vorstellung geöffnet. Der Einlass in den Zuschauerraum erfolgt in der Regel 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Abweichende Regelungen sind möglich.
Es besteht kein Anspruch auf Einlass nach Vorstellungsbeginn. Ebenso besteht nach Beginn der Veranstaltung kein Anspruch auf die gebuchten Sitzplätze. Wird Besucher*innen aufgrund von Verspätung kein Einlass gewährt, so haben diese keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

8. Garderobe

Mitgebrachte Garderobe und Gegenstände, wie insbesondere Rucksäcke, Koffer oder größere Taschen, sind während des Veranstaltungsbesuches zur Aufbewahrung abzugeben, sofern eine Garderobe angeboten wird. Sollte an einem Veranstaltungsort keine Garderobe möglich sein, so dürfen Gegenstände, die die Sicherheit der Besucher*innen gefährden, nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Entscheidung darüber obliegt den Vertreter*innen des Mozartfests Augsburg.

Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Garderobenbetreiber.

9. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in den Veranstaltungsorten des Mozartfests Augsburg gefunden werden, sind beim Veranstaltungspersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978ff. BGB.

10. Hausrecht

10.1 Ausübung des Hausrechts

Das Hausrecht obliegt den Vertreter*innen des Mozartfests Augsburg sowie den jeweiligen Veranstaltungspartnern sowie deren Vertreter*innen.

Den Anweisungen des Personals des Mozartfests Augsburg sowie der Veranstaltungspartner ist Folge zu leisten.

10.2 Verweigerung des Zutritts, Verweis aus Veranstaltungen

Besucher*innen kann der Zutritt zu den Veranstaltungsorten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher*innen belästigen. Besucher*innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Der Zutritt kann auch Besucher*innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese vorstehend genannten Besucher*innen nicht. Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher*innen belästigen, können aus den Veranstaltungsorten verwiesen werden. Es ist nicht gestattet, in den Räumlichkeiten der Veranstaltungsorte sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten ohne Genehmigung des Veranstalters zum Verkauf anzubieten.

10.3 Belegung von Sitzplätzen

Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechseln Besucher*innen unberechtigterweise den Platz, kann das Mozartfest Augsburg den Differenzbetrag erheben oder die betreffenden Besucher*innen auf die auf den jeweiligen Karten bezeichneten Plätze oder aus der Veranstaltung verweisen.

10.4 Technische Geräte, Essen und Getränke, Rauchen

Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken sowie das Mitführen von Tieren (ausgenommen Assistenz- und Therapiehunde) zu den Veranstaltungen sind nicht gestattet.

Das Rauchen ist in den Veranstaltungsorten des Mozartfests Augsburg nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.

11. Besondere Bestimmungen in Bezug auf die Corona-Pandemie

11.1 Kontaktnachverfolgung, Personalisierung, Platzgebundenheit und Übertragbarkeit der Karten

Die Erhebung von personenbezogenen Daten aus Gründen des Infektionsschutzes erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Infektionsschutzes.

Es gelten die aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt der schriftlichen Reservierung bzw. des Kartenkaufs gültigen Vorgaben hinsichtlich der personalisierten und platzgebundenen Vergabe von Plätzen. Mit der schriftlichen Reservierung oder dem Kartenkauf stimmen die Besucher*innen diesen Vorgaben zu.

Besucher*innen haben während der Veranstaltung einen amtlichen Identitätsnachweis bereit zu halten und auf Verlangen von Vertreter*innen des Mozartfests Augsburg bzw. der von ihm beauftragten Personen zur Prüfung vorzulegen. Kann der Nachweis bei der Veranstaltung nicht geführt werden, ist das Mozartfest Augsburg berechtigt, die Person der Veranstaltung zu verweisen. Eine Erstattung des Eintrittspreises (inkl. Gebühren) erfolgt in diesem Fall nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Identitätsnachweis nachträglich geführt wird oder geführt werden könnte.
Personalisierte Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Auf Anfrage kann das Mozartfest Augsburg einer Übertragung der Karten auf eine andere Person zustimmen, sofern die Übertragung im betrieblichen Ablauf möglich und aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist, insbesondere unter der Voraussetzung, dass alle notwendigen personenbezogenen Kontaktdaten der neuen Karteninhaber*innen angegeben werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

11.2 Verhaltensregeln

Alle Besucher*innen verpflichten sich, die jeweils zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen behördlichen Vorgaben zum Infektionsschutz einzuhalten und umzusetzen. Dies beinhaltet Maßnahmen wie eine Maskenpflicht, Abstandsregeln sowie Vorgaben zur Personenführung oder einem möglichen Pausencatering. Das Mozartfest Augsburg behält sich ausdrücklich vor, eventuelle Regelungen hinsichtlich der Vorlage von negativen PCR- oder Schnelltestergebnissen oder ggf. Impfnachweisen anzuwenden, sofern dies von den Behörden so vorgegeben wird. Die Vorgaben und Maßnahmen können sich jederzeit ändern.

Besucher*innen, die sich den behördlichen Vorgaben und/oder den Anweisungen des vom Mozartfests Augsburg zur Durchsetzung der Bestimmungen beauftragten Personen widersetzen, können von der jeweiligen Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises sowie aller anderer mit dem Veranstaltungsbesuch zusammenhängenden Kosten ist in diesem Fall ausgeschlossen.

11.3 Ausschluss von der Veranstaltung bei Krankheitssymptomen

Von der Teilnahme an den Veranstaltungen sind alle Personen ausgenommen, die

– in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer bestätigten an COVID-19-erkrankten Person hatten oder
– unspezifische Allgemeinsymptome oder respiratorische Symptome jeder Schwere aufweisen.

Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben diese umgehend und unaufgefordert die Veranstaltung zu verlassen.
Versäumen Besucher*innen aufgrund der vorstehenden Regelungen eine Veranstaltung ganz oder teilweise, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

11.4 Rückgabe von Karten aufgrund von Schutzkonzepten (z.B. „3G-Regeln“, Maskenpflicht u.ä.)

Eine Ticketrückgabe aufgrund von Covid-19 Schutzkonzepten und zum Zeitpunkt der Konzerte geltenden Sicherheitsregeln ist ausgeschlossen.

12. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher*innen aus den Spielstätten verwiesen werden. In diesem Fall haben die betreffenden Besucher*innen keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

Für den Fall, dass während einer Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu vom Mozartfest Augsburg ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

13. Haftung

Für Schäden jeder Art, die Besucher*innen in den Veranstaltungsorten des Mozartfests Augsburg erleidet, haften das Mozartfest Augsburg sowie dessen Vertreter*innen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

14. Daten­schutz­bestimmungen

Sofern beim Kartenerwerb die Einwilligung erteilt wurde, dürfen personenbezogene Bestelldaten vom Mozartfest Augsburg zu Kundenbetreuungszwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Unter Kundenbetreuungsdaten werden Maßnahmen verstanden, die den Kund*innen wesentliche Informationen über das Mozartfest Augsburg vermitteln (beispielsweise die digitale und postalische Zusendung von Newslettern und Programmflyern). Die Kund*innen sind darüber informiert, dass diese Einwilligung jederzeit ohne Nachteile widerrufen werden kann. Von Seiten des Mozartfests Augsburg wurde den Kund*innen versichert, dass datenschutzrechtliche Belange ohne Einschränkung gewährleistet werden und keine Übermittlung solcher Daten an Dritte erfolgt.

Es gelten darüber hinaus die Datenschutz­bestimmungen der Stadt Augsburg.

15. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 27. April 2021 in Kraft.

16. Schlussklausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Das Mozartfest Augsburg ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.